Abrechnung Tarmed
Abrechnung seit 1. Januar 2018
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2018 einen Tarifeingriff verfügt («Ärztetarif TARMED», subsidiäre Kompetenz nach Art. 43 Abs. 5bis KVG). Seit 1. Januar 2018 schreiben somit der Bundesrat bzw. das Bundesamt für Gesundheit die neuen Abrechnungsregeln vor, die Ärzteschaft hatte keinen Einfluss.
Was bedeutet das für uns:
- detaillierte Deklaration der ärztlichen Leistungen (Vorsorge, Krankheit,…)
- starke Einschränkung der Kulanzmöglichkeiten in allen Bereichen
(Untersuchungen, Verordnungen, Medikamente, usw.) - klare Regulation der Sprechstundenzeiten pro Termin und der Sprechstundenanzahl pro 3 Monate
Was bedeutet das für Sie:
- bessere Transparenz der erbrachten ärztlichen Leistungen (Vorsorge,
Krankheit, Leistungen in Abwesenheit,…) - mögliche Beschränkung der pro Termin behandelten medizinischen Probleme
- häufigere Rechnungsstellung direkt an die Patienten (inclusive Rückforderungsbeleg an die Krankenkasse).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr bueripraxis-Team
Abrechnung Gynäkologie
Mit Einführung des neuen Tarmed-Tarif gestalten sich die Abrechnungsmodalitäten im Bereich Gynäkologie wie folgt: Die Bueripraxis schickt die Rechnung elektronisch an die Krankenkasse. Wenn eine Rechnungskopie gewünscht wird, müssen Sie uns dies bitte im Vorhinein melden. Rechnungen für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen schicken wir dem Patienten nach Hause mit Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse.
In der Rechnung sind die Kosten für das ärztliche Gespräch, Untersuchungen und internes Labor enthalten. Die Rechnung für die externen Laboruntersuchungen wird in der Regel vom Labor Bioanalytica gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine gynäkologische Jahreskontrolle nur als Vorsorge abgerechnet werden kann, wenn es sich um eine rein präventive Untersuchung ohne spezifische gynäkologische Beratung oder Beurteilung bzw Behandlung von Beschwerden handelt. Die Vorsorgeuntersuchung wird alle 3 Jahre durch die Grundversicherung und eventuell häufiger durch ambulante Zusatzversicherungen übernommen.