Übermittlung einer Rechnungskopie an Patientinnen und Patienten

Per 1. Januar 2022 traten im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz  in Kraft. Auf der Gesetzesstufe wird festgeschrieben, dass die Patientinnen und Patienten zwingend immer eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer erhalten müssen.