Übermittlung einer Rechnungskopie an Patientinnen und Patienten
Per 1. Januar 2022 traten im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket Anpassungen im Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Auf der Gesetzesstufe wird festgeschrieben, dass die Patientinnen und Patienten zwingend immer eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer erhalten müssen.
Weiterführende Informationen von der FMH: Verbindliche Übermittlung einer Rechnungskopie an Patientinnen und Patienten